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Antrag auf Unterrichtsbefreiung

Beurlaubung von Unterrichtsveranstaltungen

Eine Beurlaubung von Unterrichtsveranstaltungen ist möglich

  • nur aufgrund eines spätestens eine Woche vorher abzugebenden schriftlichen Antrags (Formular „Antrag auf Unterrichtsbefreiung“ s. unten) durch die volljährige Schülerin bzw. den Schüler oder einen Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist.
  • lediglich in besonders begründeten Fällen.

Beurlaubungsgründe sind:
(Schulbesuchsverordnung § 4)

  • Besuch von Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften,
  • Teilnahme an Heilkuren oder Erholungsaufenthalten,
  • Teilnahme am internationalen Schüleraustauschen sowie an Sprachkursen im
    Ausland,
  • Teilnahme an Schüleraustauschprogrammen,
  • Teilnahme an „Politischen Tagen“ der Landeszentrale für politische Bildung,
  • Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben,
  • Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen/Lehrgängen in Trainingszentren,
  • Ausübung eines Ehrenamts,
  • Teilnahme an Veranstaltungen der „Arbeitskreise der Schüler“,
  • wichtige persönliche Ereignisse, wie Eheschließung von Geschwistern, Hochzeitsjubiläen der Eltern, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, Pflegefall in der Familie.

Für Beurlaubungen bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgende Unterrichtstage ist die Klassenleitung zuständig, in den übrigen Fällen die Schulleitung.

Hinweis: Für Fahrstunden wird keine Beurlaubung gewährt. Die Teilnahme an Autobahnfahrten
oder Führerscheinprüfungen ist durch die Fahrschule unter Angabe der erforderlichen Zeit schriftlich zu bestätigen.

Hier das Formular zur Beantragung der Beurlaubung  zum Download als pdf-Datei
Antrag auf Unterrichtsbefreiung